Vorbereitung Beurkundungstermin

Wie melde ich einen Kaufvertrag im Notariat an und welche Informationen und Unterlagen werden benötigt?

Kurz gefasst, wir brauchen Informationen zu: „Wer verkauft was, an wen, zu welchem Preis“, d.h. wir brauchen

Alle Namen, Geburtsdatum und Anschriften von Verkäufer und Käufer.

Schön wäre es, wenn Sie Grundbuchdaten hätten (Grundbuch von * Blattnummer, Flur und Flurstück), damit wir das Grundbuch einsehen können. Sollten Sie keine Grundbuchdaten haben, müssen wir den Eigentümer oder zumindest die Lage des Objekts (z.B. Mainz, Rheinstraße 5) wissen.

Soweit weitere Gegenstände (z.B. Küche oder Mobiliar) mitverkauft werden sollen, brauchen wir Angaben hierzu. Soweit ein Kaufpreisanteil hierauf entfällt, sollte dies im Vertrag angegeben werden. Dies kann zu einer Reduzierung der Grunderwerbsteuer führen.

Bestehen Mietverhältnisse und werden diese übernommen ? Gibt es Sachmängel auf die hingewiesen werden sollte ?

Soweit eine spätere Vermietung beabsichtigt ist, kann eine getrennte Ausweisung des Grundstücksanteils und des Gebäudeanteils aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein.

Sollte der Grundbesitz im Grundbuch belastet und Sie bereits im Besitz von Löschungsunterlagen sein, sollten Sie uns diese vor der Beurkundung zur Verfügung stellen.

Sofern Sie als Käufer den Kaufpreis finanzieren, ist es sinnvoll, uns vor dem Beurkundungstermin die Grundschuldbestellungsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Diese erhalten Sie zumeist von der Bank. Die Formulare der Sparkasse Mainz und der Mainzer Volksbank sind im Notariat vorrätig.

Wir sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, die Steueridentifikationsnummern (Steuer-ID) aller Beteiligten dem Finanzamt mitzuteilen. Diese sollten bei Beurkundung des Kaufvertrages vorliegen. Die Steuer-Identifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Die elfstellige Nummer gilt ein Leben lang. In der Regel finden Sie Ihre Steuer-ID im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Wir erteilen keine steuerrechtliche Beratung. Sofern Sie steuerrechtliche Fragen haben, sollten Sie diese vorab mit einem Steuerberater besprechen.

Als Hilfestellung für Sie, stellen wir Ihnen gerne einen Fragebogen zum Kaufvertrag zur Verfügung, den Sie uns bitte ausgefüllt übersenden sollten (Post, Fax oder e-mail). Den Fragebogen können Sie direkt hier downloaden.

Wie schnell bekomme ich einen Entwurf und einen Beurkundungstermin?

Normalerweise wird ein Vertragsentwurf innerhalb von zwei/drei Werktagen erstellt und den Vertragsparteien zugleitet, sofern wir alle erforderlichen Angaben hierzu haben. Ist die Erstellung des Vertragsentwurfs besonders schwierig, kann sich diese Frist auch verlängern.

Ein Beurkundungstermin ist in der Regel innerhalb von einer Woche möglich.

Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (sogenannter Verbrauchervertrag), muss zwischen der Übersendung des Entwurfs und dem Beurkundungstermin mindestens eine Frist von zwei Wochen liegen.

Ich habe einen Entwurf erhalten und habe Änderungswünsche?

Änderungen des Vertragsentwurfs sind vor Abschluss der Unterschriften unter den Kaufvertrag immer möglich. Sie sollten möglichst frühzeitig mitgeteilt werden und, bei entsprechender Relevanz, vorab auch mit dem Vertragspartner abgeklärt werden.

Der schnellste Weg wäre, uns diese telefonisch zu übermitteln. Gerne rufen Sie hierzu den zuständigen Sachbearbeiter aus unserem Büro an. Diesen finden Sie oben rechts (mit der entsprechenden Durchwahlnummer) im Anschreiben an Sie. Sie können uns Ihre Änderungswünsche gerne auch per e-mail übermitteln.

Wann sollten Fragen gestellt werden?

Sie können jederzeit Fragen stellen; vor und während der Beurkundung.

Natürlich können Sie uns auch danach noch Fragen zum Kaufvertrag stellen. Allerdings ist dann der Kaufvertrag schon unterschrieben und eine Änderung nur noch mit Zustimmung des Vertragspartners möglich.

Wer stimmt den Beurkundungstermin ab?

Ist ein Makler eingeschaltet, wird der Termin zumeist vom Makler abgestimmt und mit unserem Büro vereinbart.

Soweit kein Makler eingeschaltet ist, sollten die Vertragsparteien zunächst untereinander mögliche Termine abstimmen und sodann einen Termin mit unserem Büro vereinbaren.

Ich möchte einen Beurkundungstermin verlegen.

Selbstverständlich können Sie einen vereinbarten Termin verlegen. Bitte tun Sie dies möglichst frühzeitig, damit wir diesen Termin anderweitig vergeben können.

Ich möchte einen Termin außerhalb der Geschäftszeiten, geht das?

Dies ist ausnahmsweise möglich; es muss jedoch mit dem Notar vorher abgestimmt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch Notare sich nach einem anstrengenden Tag erholen und regenerieren müssen und daher Termine außerhalb der Geschäftszeiten auf Ausnahmen beschränkt sein müssen.

Ich möchte eine Beurkundung ganz absagen, kostet das Geld?

Grundsätzlich ja !

Ob und in welcher Höhe im Einzelfall Gebühren anfallen, regelt das Gerichts-und Notarkostengesetz.

Näheres können Sie gerne in unserem Büro erfragen.