Vor der Kaufentscheidung

Haus, Eigentumswohnung oder Bauplatz?

Das Wichtigste an einem Kaufvertrag ist für den Käufer die Kaufsache selbst (z.B. das Haus, die Eigentumswohnung oder der Bauplatz). Bei gebrauchten Immobilien wird regelmäßig grundsätzlich ein Ausschluss für Sachmängelrechte vereinbart. Sie sollten sich daher das Kaufobjekt vor Vertragsabschluss genau ansehen, um einer späten Reue und Ärger vorzubeugen. Sinnvoll ist es auch, sich mit der Umgebung und der Infrastruktur (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten etc.) vertraut zu machen. Achten Sie auch auf eventuelle Nachrüstungspflichten nach der gültigen Energieeinsparverordnung.

Selbstverständlich sollten Sie auch die Finanzierung des Kaufpreises vor Vertragsschluss klären.

Einen Bauplatz kaufen

Wenn Sie einen Bauplatz kaufen, sollten Sie den Bebauungsplan einsehen. Sofern es keinen gibt, sollten sie Informationen bei der Baubehörde über die Bebaubarkeit des Grundstücks einholen.

Besonders wichtig bei einem Bauplatz sind der Stand der Erschließung (z.B. für die Straße, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) und deren Abrechnung. Nicht selten werden Erschließungsmaßnahmen durchgeführt und erst sehr viel später abgerechnet. Sofern diese noch nicht abgerechnet und bezahlt sind, drohen erhebliche Zahlungsrisiken für den Käufer. Um Gewissheit zu erhalten, sollten Sie bei der Gemeinde hierzu nachfragen.

Sinnvoll ist es auch die Grundstücksgrenzen in der Natur mit der amtlichen Flurkarte abzugleichen.

Finanzierungsbestätigung

Für den Verkäufer ist das Wichtigste den Kaufpreis fristgerecht zu erhalten. Es empfiehlt sich daher, sich eine Finanzierungsbestätigung einer Bank vorlegen zu lassen. Sofern noch Grundschulden auf dem Grundbesitz lasten, sollten sie auch mit ihrer Bank Kontakt aufnehmen und die Konditionen einer Löschung erfragen. Die Löschung der Grundschulden erfolgt dann im Rahmen des Vollzugs des Kaufvertrages durch den Notar und das Grundbuchamt.

Ist die Kaufentscheidung getroffen und sind sich die Vertragsparteien einig, folgt der Weg zum Notar.