Beurkundungstermin

Sie sollten sich zum verabredeten Beurkundungstermin im Notariat einfinden. Wir sind stets bemüht, unsere Termine einzuhalten und freuen uns, auch Sie pünktlich begrüßen zu dürfen.

Es finden sich ausreichend Parkplätze vor dem Notariat oder im nahen Umfeld (Volkspark). Falls Sie mit dem Bus (Buslinien 62 und 63, Haltestelle „Am Viktorstift“) anreisen wollen, die Haltestelle findet sich unmittelbar von unserem Bürogebäude.

Was muss ich zum Beurkundungstermin mitbringen?

Sie sollten einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dabei haben sowie ihre Steuer-Identidentifikationsnummer, sofern uns diese nicht bereits vorher übermittelt wurde.

Sind Sie dem Notar persönlich bekannt, ist ein Ausweis nicht erforderlich.

Ein Beteiligter kann kein Deutsch?

Ist ein Beteiligter der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig, muss die Urkunde ihm von einem Dolmetscher übersetzt werden. Die nähere Verfahrensweise, insbesondere zur Auswahl des Dolmetschers, klären Sie bitte mit unserem Büro.

Kann ich Begleitpersonen mitbringen?

Selbstverständlich können Sie Ihren Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder oder sonstige Personen ihres Vertrauens mitbringen.

Sinnvoll ist es für die kleinen Kinder, eines ihrer Lieblingsspielzeuge mitzubringen.

Was passiert im Termin?

Im Beurkundungstermin wird die Urkunde verlesen und Ihnen der Inhalt vom Notar erklärt. Hierbei ist es hilfreich, wenn Sie den Entwurf des Vertrages zum Termin mitbringen, damit Sie mitlesen können.

Uns ist bewusst, dass die Vertragssprache und die verwendeten Begriffe nicht jedem sofort verständlich sind. Wir bemühen uns daher, den Vertragstext in eine normale Sprache zu übersetzen.

Scheuen Sie sich nicht, uns Fragen zu stellen.

Mitunter kommt es vor, dass im Termin über einzelne Vertragsmodalitäten verhandelt wird (z.B. Übergabetermin, Kaufpreis, Sachmängel). Dies ist nicht so selten, da sich manchmal Verkäufer und Käufer beim Notar zum ersten Mal begegnen (z.B. wenn ein Dritter, der Makler, die Verhandlungen geführt hat).

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir uns bei Verhandlungen zurückhalten, da wir zur Neutralität verpflichtet sind. Sofern dies gewünscht wird, werden wir Ihnen Vorschläge für eine Einigung machen.

Wie lange dauert eine Beurkundung?

Die Beurkundung eines Kaufvertrages dauert normalerweise eine Stunde.

Sofern im Anschluss hieran noch eine Grundschuld zur Finanzierung des Kaufpreises bestellt werden soll, sind hierfür ca. weitere 20 Minuten erforderlich.

Gibt es was zu trinken?

Um Ihren Aufenthalt in unserem Büro für Sie so angenehm wie möglich zu gestalten, halten wir nichtalkoholische Getränke für Sie bereit. Auch einen Kaffee servieren wir Ihnen gerne.

Kann ich einen Kaufvertrag widerrufen?

Ein allgemeines Widerrufsrecht (z.B. 14 Tage wie im Internethandel) oder ein Rücktrittsrecht (z.B. weil man es sich anders überlegt hat, oder die Finanzierung scheitert) gibt es bei notariell beurkundeten Kaufverträgen in der Regel nicht. Sie sollten also alle Fragen zur Kaufentscheidung vor der Beurkundung klären.